Ihre sichere Zukunft wartet bereits auf Sie – Wir garantieren Ihnen die Übernahme nach erfolgreich bestandener Prüfung. Sie haben die Möglichkeit neben Ihrem Beruf als Luftsicherheitsassistenten (11.2.3.1a) oder als Kontrollperson für Mitarbeiter - und Warenkontrolle (11.2.3.1b) die Umschulung zur Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 zu absolvieren. Voraussetzungen
- Vorausbildung gemäß Kapitel 11.2.3.1a oder 11.2.3.1b der DVO (EU) 2015/1998 (Schulungsbescheinigung der Grundausbildung zwingend erforderlich)
- Gültiger Zertifizierungsnachweis gemäß Kapitel 11.2.3.1a oder 11.2.3.1b DVO (EU) 2015/1998 zwingend erforderlich (KEINE BELEIHUNG)
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG zwingend erforderlich
- Lebenslauf zwingend erforderlich
- Bestandener Eignungstest vor der Umschulung
Wir bieten
- die Umschulung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Kontrollperson für Fracht und Post nach Kapitel 11.2.3.2.
- einen individuellen Plan für die Durchführung der Umschulung neben Ihrer Tätigkeit.
- in nur 20 Unterrichtseinheiten die Umschulung erfolgreich zu meistern.
- Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig.
Tätigkeit einer Kontrollperson für Fracht und Post gemäß DVO (EU) 2015/1998
- Sie sorgen dafür, dass u.a. die Fracht in einem Flugzeug keine verbotenen Gegenstände enthält mittels bildgebender Technik sowie weiteren zugelassenen Kontrolltechniken.
- Einhaltung von EU-, Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards
Termine:
An weiteren Standorten suchen wir auch (m/w/d): Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998, Luftsicherheitsassistent, 11.2.3.1a, Personen und Warenkontrolle, 11.2.3.1b, Stuttgart, Frankfurt am Main, München, Köln, Berlin